Entscheidungen zu § 1354 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1934/9/5 1Ob423/34

Norm: ABGB §1346 GABGB §1354ABGB §1356
Rechtssatz: Wenn der ausländische Staat durch ein Transfermoratorium dem ausländischen Hauptschuldner die Zahlung an den österreichsichen Gläubiger verbietet, so kann sich dieser an den österreichischen Bürgen halten. Haftungsbeschränkungen irgendwelcher Art, die das Vermögen des Hauptschuldners dem Zugriff des Gläubigers ganz oder zum Teil entziehen, kommen dem Bürgen nicht zustatten. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.09.1934

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