Entscheidungsgründe: Der Kläger war Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, die als Pächterin einen Gastronomiebetrieb führte. Im Jahr 2002 schloss die Gesellschaft einen Unterpachtvertrag mit einer anderen GmbH. Der Beklagte war einer der Gesellschafter der Unterbestandnehmerin, deren Geschäftsführer war ab 2004 sein ebenfalls daran beteiligter Vater. Der Kläger machte gegen die Unterbestandnehmerin ab dem Jahr 2003 außergerichtlich eine Forderung von rund 300.000 EUR gelten... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei nahm im Rechtsstreit 6 Cg 137/90 des Landesgerichts Innsbruck einen Verein, dessen Mitglied und Schriftführer der Beklagte ist, auf Zahlung des Kaufpreises für die Lieferung des Fahrgestells für ein Sanitätsfahrzeug von S 442.200 in Anspruch. Der Verein bestritt zwar das Klagebegehren, strebte jedoch eine vergleichsweise Bereinigung an; geplant war die Finanzierung des Sanitätsfahrzeuges durch eine Leasinggesellschaft, die sich hiezu auch bereitfand... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger forderte von der Beklagten zuletzt S 61.073,05 s.A. mit dem Vorbringen, er habe für die Beklagte und deren Lebensgefährten Dieter H*** rechtsfreundliche Leistungen erbracht und hierüber die Honorarnote vom 17.2.1984 über restliche S 63.613,04 gelegt. Die Beklagte verweigere die Zahlung, obwohl sie die Mithaftung auch für die Honorarforderung gegen Dieter H*** übernommen habe. Die für die Beklagte erbrachten Leistungen seien in der Kostennote Beil./F... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte war bis 1976 Eigentümerin der Liegenschaften EZ 218 II KG Gerlos, GASTHOF "G*** HOF", und EZ 301 II KG Gerlos, HOTEL UND PENSION "M*** T***". Sie nahm in den Jahren 1972/73 bei der Sparkasse Schwaz zwei Darlehen zu je S 2 Mio. auf, die in der EZ 218 II KG Gerlos als Haupteinlage (COZ 13 und 45) und in der EZ 301 II KG Gerlos als Nebeneinlage (COZ 1 und 2) simultanpfandrechtlich sichergestellt wurden. Mit Übergabsvertrag vom 3.9.1976 übergab die Beklagte die ... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIiABGB §1344
Rechtssatz: Unter Interzession ist das Einstehen für eine materiell fremde Verbindlichkeit zu verstehen. Entscheidungstexte 1 Ob 634/86 Entscheidungstext OGH 22.10.1986 1 Ob 634/86 Veröff: ÖBA 1987,271 (kritisch Hoyer) = RdW 1987,195 = JBl 1987,113 = SZ 59/185 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte letztlich (Einschränkung ONr.19) den Zuspruch von S 79.500,-- s.A. und brachte vor, sie habe dem Transportunternehmer Helmut D einen Fahrzeugkredit gewährt, für den die Beklagte als Bürgin und Zahlerin eingetreten sei. Helmut D, gegen den im Verfahren 3 a Cg 59/82 des Kreisgerichtes Ried im Innkreis ein Urteil erwirkt worden sei, habe seine Verbindlichkeit nicht erfüllt. Er sei weder zahlungswillig noch auch zahlungsfähig. Die Klägerin sei ... mehr lesen...
Die Kläger sind Eigentümer des Hauses S, M-Straße 487. Mit Mietverträgen vom 2. Dezember 1971 mietete Helmut N in diesem Haus eine im ersten Stock gelegene Zwei-Zimmer-Wohnung zu einem wertgesicherten Mietzins von 1 500 S monatlich und ein im Parterre gelegenes Geschäftslokal zu einem wertgesicherten Mietzins von 5 000 S monatlich. Helmut N betrieb im Geschäftslokal eine Eier- und Geflügelhandlung. Mit Gesellschaftsvertrag vom 22. März 1972 und Nachträgen vom 4. Mai 1972 und 10. Mai 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §1344ABGB §1346 BABGB §1347ABGB §1406
Rechtssatz: Im Zweifel ist Bürgschaft, nicht Schuldbeitritt anzunehmen, letzterer zumindest in der Regel nur dann, wenn ein unmittelbares rechtliches oder wirtschaftliches Interesse an der Erfüllung der Verbindlichkeit des ersten Schuldners besteht. Entscheidungstexte 1 Ob 568/76 Entscheidungstext OGH 07.04.1976 1 Ob 568/76 Veröff: ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1344
Rechtssatz: § 1344 ABGB, zweiter Fall, setzt voraus, daß die Verbindlichkeit des Schuldners aufrecht bleibt und neben diesen ein weiterer Schuldner tritt. Entscheidungstexte 3 Ob 471/58 Entscheidungstext OGH 17.12.1958 3 Ob 471/58 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0032041 ... mehr lesen...