Entscheidungsgründe: Am 12. 9. 1997 verschuldete der Erstbeklagte als Lenker eines bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten Kraftfahrzeuges einen Verkehrsunfall, bei dem der bei der Klägerin krankenversicherte Christopher B***** so schwer verletzt wurde, dass er nach stationärer Pflege im Allgemeinen Krankenhaus in Wien (AKH) am 28. 9. 1997 seinen Verletzungen erlag. Die klagende Gebietskrankenkasse begehrt von den beklagten Parteien (restliche) S 275.521,-- an nicht ab... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Streitpunkt bildet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die seit einem (am 4.9.) 1977 erlittenen Unfall querschnittgelähmte Klägerin bezieht von der beklagten Partei eine Invaliditätspension, die im Jahre 1987 monatlich 1.980 S brutto ausmachte. Dazu bezieht sie den Hilflosenzuschuß. Weiters bezog sie dazu zuletzt vom 1.1.1984 bis Jänner 1987 eine Ausgleichszulage, die im Jänner 1987 2.888 S (Unterschied zwischen der Invaliditätspension von 1.980 S und dem Richtsatz von 4.868 S) betrug. Bei der Neufeststellung dies... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 2. April 1965 geborene Klägerin hatte aufgrund eines im Jahre 1971 erlittenen Unfalls nur mehr ein Auge und auf diesem ein so geringes Sehvermögen (1/24), daß sie ein Objekt von der Größe eines Autobusses maximal auf 10 m Entfernung und auch dann nur, wenn es sich in Bewegung befand, wahrnehmen konnte. Sie war als Telefonistin berufstätig. Am 24.Mai 1984 wollte sie im Ortsgebiet von Innsbruck, nachdem sie aus einem Linienbus ausgestiegen war, die Techni... mehr lesen...
Die Klägerin wurde am 10. Jänner 1974 bei einem Verkehrsunfall, welchen die Erstbeklagte Erika P allein verschuldet hat, so schwer verletzt, daß in der Folge an ihr eine Oberschenkelamputation am linken Bein vorgenommen werden mußte. Mit Anerkenntnisurteil des Kreisgerichtes Leoben vom 7. Feber 1975, 21 Cg 14/75-31, wurde festgestellt, daß die Beklagten für alle der Klägerin aus dem gegenständlichen Unfall anerlaufenden Schäden haften, die Zweitbeklagte jedoch nur bis zur Höhe der Ver... mehr lesen...