Begründung: Am 5. 6. 2008 verschuldete die Lenkerin eines vom Erstbeklagten gehaltenen und bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten Kraftfahrzeugs einen Verkehrsunfall, bei dem die 1990 geborene Klägerin verletzt wurde. Sie erlitt ein Schleudertrauma der Halswirbelsäule nach Erdmann I, eine Prellung des rechten Kniegelenks mit Hämatom und eine Zerrung der linken Schulter. Als Folge dieser Verletzungen hatte sie gerafft zwei Wochen mittelstarke und acht Wochen leichte S... mehr lesen...
Begründung: Die zur Unfallszeit sechsjährige Klägerin wurde am 28. August 1986 in Weiz vom PKW des Erstbeklagten, der bei der Zweitbeklagten haftpflichtversichert war, niedergestoßen und verletzt. Die Schadenersatzpflicht der Beklagten ist dem Grund nach nicht mehr strittig. Die Klägerin hat bereits mit einer am 8. Juli 1987 beim Bezirksgericht Weiz zu 2 C 953/87x eingebrachten Klage aus dem Rechtsgrund des Schadenersatzes aus diesem Verkehrsunfall die Verurteilung der Beklagten z... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten haften dem Kläger zur ungeteilten Hand für alle Schäden, die dieser aufgrund des Verkehrsunfalles vom 5. September 1983 erlitten hat und in Zukunft noch erleiden wird (Urteil des Landesgerichtes Innsbruck 9 Cg 359/84). Bei diesem Unfall erlitt der Kläger eine schwere Schädelhirnverletzung sowie eine schwere offene Verletzung des Handgelenks. Als Dauerfolge verblieb ein Verlust des Geruchssinns sowie eine Wesensveränderung im Sinne eines organischen Psycho... mehr lesen...