Entscheidungsgründe: Der Kläger, ein Kunstmaler, der gut verkäufliche Bilder produziert, wurde am 6. 5. 2003 bei einem von der Zweitbeklagten als Lenkerin eines bei der erstbeklagten Partei haftpflichtversicherten und vom Drittbeklagten gehaltenen Kraftfahrzeugs verschuldeten Verkehrsunfall verletzt. Er erlitt einen komplizierten Bruch des Grundglieds der linken zweiten Zehe, der operativ versorgt werden musste. Dadurch war es dem Kläger im Unfalljahr nicht möglich, in der Zeit zw... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage des Umfanges der Mäßigung der hier von den Vorinstanzen für die Verletzung der Konkurrenzklausel durch den Beklagten zugesprochenen Konventionalstrafe kann regelmäßig nur anhand der Umstände des Einzelfalles beurteilt werden. Sie stellt damit - soweit sich die Vorinstanzen im Rahmen der durch die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes bereits erarbeiteten Grundsätze halten - keine Rechtsfrage im Sinne des §... mehr lesen...
Begründung: Am 7.7.1972 schloß die Klägerin mit dem damaligen Eigentümer des Hauses in Wien 1., Mölkerbastei 3, einen schriftlichen Mietvertrag über die Wohnung Tür Nr.11 im 1.Stock. Gemäß dessen § 1 ("Mietgegenstand") bestand die Wohnung aus einem Zimmer, einem Kabinett, Küche, Vorzimmer und einem Badezimmer. Die §§ 4 ("Instandhaltung") und 5 ("Benützung") des Vertragsformulars lauteten im wesentlichen wie folgt: "§ 4: Der Mieter bestätigt, den Mietgegenstand in gutem, brauchba... mehr lesen...
Mit Bescheid des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung vom 14. Mai 1973, der infolge Zurückziehung einer Berufung der Antragstellerin im April 1974 rechtskräftig wurde, wurden gemäß §§ 17 und 20 BStG 1971 (in der Folge nur mehr BStG bezeichnet) in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen des Eisenbahnenteignungsgesetzes 1954 Teile des 9885 m2 großen Grundstückes 884/1 Acker der im Eigentum der Antragstellerin stehenden Liegenschaft EZ 141 KG K im Ausmaß von 3750 m2 einsc... mehr lesen...
Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger unter Berufung auf § 934 ABGB. die Aufhebung des mit der beklagten Partei am 16. August 1950 abgeschlossenen Pachtvertrages, mit welchem er die ihm eigentümlichen Liegenschaften EZ. 2206, 619, 2316 und 1350, sämtliche Katastralgemeinde D., samt Haus Nr. 90 verpachtet hat, in eventu bei Aufrechterhaltung des Pachtvertrages die Verurteilung des Beklagten zur Leistung eines jährlichen Pachtschillings von 4000 S ab 1. Jänner 1954. Der Beklag... mehr lesen...