Entscheidungen zu § 1282 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

RS OGH 1994/10/18 10ObS37/94, 8Ob87/11v, 2Ob203/20x

Norm: ABGB §799ABGB §800ABGB §805ABGB §1282
Rechtssatz: Wird die gesamte Erbschaft oder eine Quote zugunsten bestimmter Personen ausgeschlagen, denen die Erbschaft oder Quote des Ausschlagenden bei dessen Wegfall ohnedies zur Gänze angefallen wäre, liegt ebenfalls schlichte Ausschlagung nach § 805 ABGB und nicht qualifizierte Ausschlagung "zugunsten Dritter" im Sinne einer Erbschaftsschenkung vor. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.10.1994

TE OGH 1957/10/23 3Ob415/57

Maria K. starb unter Hinterlassung mehrerer letztwilliger Verfügungen. In einem Teil dieser Verfügungen wurde hinsichtlich des überwiegenden Nachlasses zugunsten der Maria M., in einem anderen Teil zugunsten der Margarethe Sch. verfügt. Dabei dürfte die nicht datierte Verfügung, worin Maria M. als Erbin eingesetzt ist, im Juli 1956 entstanden und daher die letzte sein. Es gaben daraufhin a) Maria M. auf Grund des Testamentes vom Juli 1956, b) Margarethe Sch. auf Grund der Testamente v... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.10.1957

RS OGH 1957/10/23 3Ob415/57

Norm: ABGB §1278ABGB §1282AußStrG §125 B
Rechtssatz: Die Erbrechtsklage ist gegen den Käufer der Erbschaft und nicht gegen den Verkäufer zu richten (die gegenteilige Meinung von Wolff in Klang 2. Auflage V. Band S 1013 wird ausdrücklich ausgelehnt). Entscheidungstexte 3 Ob 415/57 Entscheidungstext OGH 23.10.1957 3 Ob 415/57 EvBl 1958/3 S 18 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.10.1957

RS OGH 1953/9/17 3Ob503/53

Norm: ABGB §799ABGB §1282
Rechtssatz: Der Erbschaftskäufer tritt an Stelle des Veräußerers in die Abhandlung ein und kann, wenn der Veräußerer die Erbserklärung noch nicht abgegeben hat, diese im eigenen Namen abgeben. Entscheidungstexte 3 Ob 503/53 Entscheidungstext OGH 17.09.1953 3 Ob 503/53 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.09.1953

TE OGH 1947/7/12 1Ob343/47

Der Oberste Gerichtshof gab dem Revisionsrekurs gegen den Beschluß des Rekursgerichtes keine Folge, durch den der erstrichterliche Beschluß aufgehoben wurde. Rechtliche Beurteilung Begründung: Die am 19. Jänner 1945 ohne letztwillige Verfügung verstorbene Witwe K. T. hat als gesetzlichen Alleinerben ihren Sohn, den Kaufmann E. T. hinterlassen. E. T. wurde mit Beschluß des Landes- als Volksgerichtes Innsbruck vom 12. Juni 1946, 10 Vr 335/46, des Vebrechens des... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.07.1947

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