Entscheidungen zu § 1235 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

38 Dokumente

Entscheidungen 31-38 von 38

RS OGH 1937/6/15 3Ob487/37

Norm: ABGB §1235EO §35 Ae
Rechtssatz: Liegt gegen den Ehemann ein Exekutionstitel vor und wird aus dem Grunde der allgemeinen Gütergemeinschaft unter Lebenden dieselbe Forderung gegen die Frau eingeklagt, so kann diese nicht Gegenforderungen aufrechnungsweise einwenden, die vor der Entstehung des Exekutionstitels schon bestanden haben und die geltend zu machen der Mann unterlassen hat, wohl aber Gegenforderungen, die ihr Gatte im Wege einer Opp... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.06.1937

RS OGH 1937/3/19 2Ob28/37

Norm: ABGB §802ABGB §1235
Rechtssatz: Ehegatten haften im Falle einer Gütergemeinschaft für Gemeinschaftsschulden persönlich und solidarisch, aber nur mit dem Gemeinschaftsvermögen; sie sind Schuldner mit beschränkter Haftung. Die Aufhebung des Gütergemeinschaftsvertrages ohne Liquidation nach § 1235 ABGB ändert nichts an dem Recht der Gläubiger, Bezahlung der Schuld bei Exekution in das der Gemeinschaft unterzogen gewesene Vermögen zu verlange... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.03.1937

RS OGH 1936/10/29 2Ob734/36, 5Ob223/61, 4Ob73/61, 8Ob299/65, 7Ob41/75, 8Ob565/88, 10Ob508/95, 3Ob57/

Norm: ABGB §1233 CABGB §1235
Rechtssatz: Die allgemeine Gütergemeinschaft unter Ehegatten umfaßt Aktiven und Passiven, jeder Ehegatte ist daher auch als Personalschuldner der Gläubiger des anderen Eheteiles anzusehen, er haftet jedoch für die Schulden des anderen Eheteiles nur mit dem gemeinsamen Vermögen und nicht mit dem etwaigen Sondergut. Entscheidungstexte 2 Ob 734/36 Entscheidung... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.10.1936

RS OGH 1931/3/24 2Ob246/31

Norm: ABGB §1235
Rechtssatz: Rechtswirkung der in Ehepakten enthaltenen Vereinbarung, daß das gemeinsame Vermögen nur von gemeinsam eingegangenen Schulden belastet werden kann. Entscheidungstexte 2 Ob 246/31 Entscheidungstext OGH 24.03.1931 2 Ob 246/31 Veröff: SZ 13/90 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1931:... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.03.1931

RS OGH 1930/3/11 3Ob197/30, 5Ob338/68, 5Ob132/74 (5Ob133/74)

Norm: ABGB §1235ABGB §1262KO §1
Rechtssatz: Bei einer Gütergemeinschaft unter Lebenden kann nach Konkurseröffnung über das Vermögen des einen Ehegatten der Masseverwalter die dem anderen gehörige Hälfte des Vermögens verwerten. Entscheidungstexte 3 Ob 197/30 Entscheidungstext OGH 11.03.1930 3 Ob 197/30 Veröff: SZ 12/99 = ebenso bereits SZ 10/5 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.03.1930

RS OGH 1929/10/1 1Ob818/29

Norm: ABGB §1235AnfO §8
Rechtssatz: Auch gegen den auf Grund allgemeiner Gütergemeinschaft haftenden Ehegatten als Anfechtungsgegner muß die Forderung vollstreckbar sein. Entscheidungstexte 1 Ob 818/29 Entscheidungstext OGH 01.10.1929 1 Ob 818/29 Veröff: SZ 11/197 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1929:RS002... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.10.1929

RS OGH 1924/10/29 1Ob757/24

Norm: ABGB §1235
Rechtssatz: Deliktsobligationen des einen Ehegatten gegenüber dem anderen Ehegatten. Behandlung solcher Obligationen im Falle einer allgemeinen unter Lebenden wirksamen Gütergemeinschaft. Entscheidungstexte 1 Ob 757/24 Entscheidungstext OGH 29.10.1924 1 Ob 757/24 Veröff: SZ 6/344 European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.10.1924

RS OGH 1923/12/11 2Ob818/23

Norm: ABGB §1235NZwG §1 Abs1 lita
Rechtssatz: Bei bestehender allgemeiner Gütergemeinschaft bedarf der Verzicht eines Ehegatten auf Einbeziehung bestimmter Vermögenswerte in die Gütergemeinschaft zu seiner Wirksamkeit eines Notariatsaktes. Entscheidungstexte 2 Ob 818/23 Entscheidungstext OGH 11.12.1923 2 Ob 818/23 Veröff: SZ 5/302 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.12.1923

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