Norm
ABGB §1235Rechtssatz
Liegt gegen den Ehemann ein Exekutionstitel vor und wird aus dem Grunde der allgemeinen Gütergemeinschaft unter Lebenden dieselbe Forderung gegen die Frau eingeklagt, so kann diese nicht Gegenforderungen aufrechnungsweise einwenden, die vor der Entstehung des Exekutionstitels schon bestanden haben und die geltend zu machen der Mann unterlassen hat, wohl aber Gegenforderungen, die ihr Gatte im Wege einer Oppositionsklage geltend machen könnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0000772Dokumentnummer
JJR_19370615_OGH0002_0030OB00487_3700000_001