RS OGH 1937/6/15 3Ob487/37

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Veröffentlicht am 15.06.1937
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Norm

ABGB §1235
EO §35 Ae

Rechtssatz

Liegt gegen den Ehemann ein Exekutionstitel vor und wird aus dem Grunde der allgemeinen Gütergemeinschaft unter Lebenden dieselbe Forderung gegen die Frau eingeklagt, so kann diese nicht Gegenforderungen aufrechnungsweise einwenden, die vor der Entstehung des Exekutionstitels schon bestanden haben und die geltend zu machen der Mann unterlassen hat, wohl aber Gegenforderungen, die ihr Gatte im Wege einer Oppositionsklage geltend machen könnte.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 487/37
    Entscheidungstext OGH 15.06.1937 3 Ob 487/37
    SZ 19/198

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0000772

Dokumentnummer

JJR_19370615_OGH0002_0030OB00487_3700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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