Norm: ABGB §870 DIIABGB §877ABGB §879 BIIoABGB §879 CIIsABGB §1174 Abs1ABGB §1432
Rechtssatz: Vom gemäß §§ 105, 216 StGB rechtskräftig verurteilten Zuhälter, kann die Prostituierte durch Drohungen und Anwendung von Gewalt veranlaßte Geldleistungen zurückfordern. Entscheidungstexte 1 Ob 806/82 Entscheidungstext OGH 23.02.1983 1 Ob 806/82 Veröff: RZ 1983/71 S 298 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIa2ABGB §879 CIIkABGB §1174 Abs1
Rechtssatz: Daß Ehebruch in gewissen Fällen strafbar ist, daß er einen Scheidungsgrund darstellt oder daß er ein Eheverbot darstellten kann, rechtfertigt jedoch nicht den Schluß, daß es auch die Absicht der entsprechenden Verbotsnormen ist, Zuwendungen eines Ehebrechers an seine Partnerin im Ehebruch schlechthin zu untersagen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...