Norm
ABGB §879 BIIa2Rechtssatz
Daß Ehebruch in gewissen Fällen strafbar ist, daß er einen Scheidungsgrund darstellt oder daß er ein Eheverbot darstellten kann, rechtfertigt jedoch nicht den Schluß, daß es auch die Absicht der entsprechenden Verbotsnormen ist, Zuwendungen eines Ehebrechers an seine Partnerin im Ehebruch schlechthin zu untersagen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0016552Dokumentnummer
JJR_19811118_OGH0002_0030OB00580_8100000_001