Entscheidungen zu § 1158 Abs. 1 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

25 Dokumente

Entscheidungen 1-25 von 25

TE OGH 2007/11/28 9ObA156/07t

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Entscheidung | OGH | 28.11.2007

TE OGH 2006/12/20 9ObA116/06h

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Entscheidung | OGH | 20.12.2006

TE OGH 2006/7/13 8ObS8/06v

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Entscheidung | OGH | 13.07.2006

TE OGH 2006/1/25 9ObA129/04t

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Entscheidung | OGH | 25.01.2006

TE OGH 2004/4/21 9ObA31/04f

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Entscheidung | OGH | 21.04.2004

RS OGH 2004/4/21 9ObA31/04f, 9ObA156/07t

Norm: ABGB §1158 Abs1AngG §19 Abs1ArbVG §106 Abs2
Rechtssatz: Die vorzeitige Entlassung hat ungeachtet der Frage ihrer Rechtfertigung auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen auflösende Wirkung. Die in § 106 Abs 2 ArbVG normierte Bedingung, dass ein Anfechtungsgrund "im Sinne des § 105 Abs 3" vorliegt, bedeutet nicht, dass der Kündigungsschutz insgesamt anwendbar sein muss, sondern nur dass einer der dort geregelten Anfechtungsgründe vorhanden... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.04.2004

TE OGH 2003/12/18 8ObA93/03i

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Entscheidung | OGH | 18.12.2003

RS OGH 2003/12/18 8ObA93/03i

Norm: ABGB §863 GIABGB §1158 Abs1
Rechtssatz: Wenn nach Ablauf der vereinbarten Zeit ohne neuerliche Vereinbarung die Dienstleistungen des Arbeitnehmers angenommen wird, kommt es bei einem befristeten Dienstverhältnis schlüssig zu einer Fortsetzung des Dienstverhältnisses auf unbestimmte Zeit. Ob es aufgrund des Verhaltens der Vertragspartner zu einer schlüssigen Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrages gekommen ist, kann nur anhand der ko... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.12.2003

TE OGH 2002/11/13 9ObA94/02t

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Entscheidung | OGH | 13.11.2002

TE OGH 2001/1/11 8ObA178/00k

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Entscheidung | OGH | 11.01.2001

TE OGH 2000/12/20 9ObA303/00z

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Entscheidung | OGH | 20.12.2000

TE OGH 1998/6/24 9ObA156/98a

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Entscheidung | OGH | 24.06.1998

TE OGH 1996/9/25 9ObA2167/96h

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Entscheidung | OGH | 25.09.1996

TE OGH 1996/9/12 8ObA2206/96m

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Entscheidung | OGH | 12.09.1996

TE OGH 1995/11/30 8ObA305/95

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Entscheidung | OGH | 30.11.1995

RS OGH 1993/9/22 9ObA207/93, 8ObS8/06v, 8ObS4/12i

Norm: ABGB §1158 Abs1 IABGB §1162bAngG §19 Abs1 I1AngG §29MuttSchG §10
Rechtssatz: Da der Arbeitnehmer das bekommen soll, was ihm ohne seine berechtigte Auflösungserklärung zugekommen wäre, ist bei der Begrenzung der Ansprüche auf den (fiktiven) Ablauf der Vertragszeit nicht nur auf den Zeitablauf im Sinne des § 1158 Abs 1 ABGB (beziehungsweise § 19 Abs 1 AngG), sondern auch auf vorher tatsächlich eingetretene gesetzliche Endigungsgründe, mit d... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.09.1993

TE OGH 1993/9/22 9ObA207/93

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Entscheidung | OGH | 22.09.1993

TE OGH 1991/9/25 9ObA158/91

Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 13. März 1978 als Bedienerin im Schul- und Sportamt der beklagten Partei beschäftigt. Nach § 5 des schriftlichen Dienstvertrages vom 26. Juni 1978 sind auf das Dienstverhältnis die Bestimmungen der Vertragsbedienstetenordnung der beklagten Partei (VBO) in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. In der VBO finden sich folgende Regelungen: " ..... Ansprüche bei Dienstverhinderung § 15 .... (5) Tritt innerhalb von sechs Monaten nach Wi... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.09.1991

RS OGH 1991/9/25 9ObA158/91, 9ObA2167/96h, 9ObA156/98a, 8ObA178/00k, 9ObA94/02t, 9ObA129/04t, 9ObA11

Norm: ABGB §1158 Abs1 IAngG §19 Abs1 I2aAngG §19 Abs1 I2b
Rechtssatz: Steht ein für die Beurteilung des Eintrittes der vereinbarten Resolutivbedingung maßgeblicher Zeitpunkt nicht auch nur annähernd fest, ist sie nicht als zulässige Zeitbestimmung zu qualifizieren und kann das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber einseitig nur durch Kündigung oder Entlassung gelöst werden. Entscheidungstexte 9 O... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.09.1991

RS OGH 1991/9/25 9ObA158/91, 9ObA156/98a, 8ObA63/10p

Norm: ABGB §1158 Abs1 I
Rechtssatz: Wie Schrammel in "Resolutivbedingung im Arbeitsverhältnis", ZAS 1984, 221 ff (221) zutreffend darlegt, hat die Regelung des § 1158 Abs 1 ABGB vor allem das befristete Arbeitsverhältnis im Auge. Bei der Befristung steht fest, dass der Zeitpunkt, mit dem das Recht enden soll, kommen wird; er ist insofern gewiss ("dies certus an"). Auch eine Resolutivbedingung, die ohne größere Schwierigkeiten durch eine Befrist... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.09.1991

TE OGH 1987/7/15 9ObA47/87

Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte die Bezahlung eines Betrages von 51.382,91 S brutto sA. Er sei bei den Beklagten im Rahmen eines mit 30.November 1985 befristeten Arbeitsvertrages ab 2.Juli 1985 als Schlosser beschäftigt gewesen; am 2.September 1985 sei ihm vom Erstbeklagten mitgeteilt worden, daß das Arbeitsverhältnis rückwirkend mit 30. August 1985 aufgelöst sei. Eine einseitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses sei aber im Hinblick auf die Befristung nicht möglich. Beg... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.07.1987

RS OGH 1987/7/15 9ObA47/87, 8ObA305/95, 8ObA2206/96m, 9ObA303/00z

Norm: ABGB §1158 Abs1 IABGB §1158 Abs4 IVABGB §1164AngG §19 I2bAngG §20 Abs1AngG §40
Rechtssatz: Durch diese Bestimmungen wird auch bei Befristung des Dienstverhältnisses die Vereinbarung einer Kündigungsmöglichkeit für beide Teile vor Fristablauf nicht ausgeschlossen (siehe JBl 1986,331 = DRdA 1986/19 sowie Buchsbaum in ZAS 1980,61 f). Entscheidungstexte 9 ObA 47/87 Entscheidungstex... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.07.1987

TE OGH 1980/10/14 4Ob50/80

Der Kläger war seit 1. Oktober 1978 als Polier in einem Arbeitsverhältnis zur A-GmbH gestanden; sein Bruttomonatsgehalt hatte zuletzt 15 530 S, 14 x im Jahr, zuzüglich 1553 S brutto als Überstundenpauschale und 30 S Wohnungsbeihilfe betragen. Mit Schreiben vom 28. Feber 1979 - dem Kläger zugegangen am 2. März 1979 - wurde das Arbeitsverhältnis von der Arbeitgeberin "mit 28. Feber 1979" aufgekundigt. Am 13. März 1979 wurde über das Vermögen der A-GmbH zu S 39/79 des Handelsgerichtes ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.10.1980

RS OGH 1980/10/14 4Ob50/80, 4Ob93/81 (4Ob94/81, 4Ob95/81), 4Ob1/84

Norm: ABGB §1158 Abs1 IAngG §19 Abs1 I2bKO §25
Rechtssatz: Der Masseverwalter kann unter Einhaltung der "gesetzlichen Kündigungsfrist" auch befristete Arbeitsverhältnisse vorzeitig auflösen (so schon 4 Ob 106/76). Der Masseverwalter hat jene "gesetzliche" Kündigungsfrist einzuhalten, die ohne eine solche Befristung für ein entsprechendes Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit gelten würde (mit ausführlicher
Begründung: , daß diesbezüglich auch un... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.10.1980

RS OGH 1958/3/23 4Ob85/57

Norm: ABGB §1158 IIB. AngG §19 Abs1 I3bAngG §20 Abs5 XII
Rechtssatz: Ein Dienstverhältnis für die Zeit eines vorübergehenden Bedarfes liegt nur dann vor, wenn sich die Dauer dieses Bedarfes auch nicht annähernd voraussehen läßt (Aufnahme bis zur Rückkehr einer auf Schwangerschaftsurlaub befindlichen Angestellten ist kein derartiges Dienstverhältnis, sondern ein solches auf bestimmte Zeit). Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.03.1958

Entscheidungen 1-25 von 25