Entscheidungen zu § 1154a ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-11 von 11

TE OGH 2010/4/13 10Ob10/10h

Begründung: Der Rechtsvorgänger der Beklagten (künftig: Beklagte) beabsichtigte, sein Hotel umzubauen und zu erweitern. Er schloss deshalb mit der Rechtsvorgängerin der Klägerin (im Folgenden: Klägerin) am 20. 4. 2000 einen Architektur- und Ingenieurvertrag, in dem sich die Klägerin zu Architektur- und Ingenieurleistungen - auch zur örtlichen Bauaufsicht - im vertraglich festgelegten Umfang für das Bauvorhaben verpflichtete. Das Honorar der Klägerin bemaß sich in Prozentsätzen der N... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.04.2010

TE OGH 1999/12/22 8Ob157/99t

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Entscheidung | OGH | 22.12.1999

TE OGH 1991/8/28 9ObA125/91

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Gamerith und Dr. Maier sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Wolfgang Dorner und Mag. Karl Dirschmied als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei W***** S*****, Versicherungsvertreter, ***** vertreten durch **... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.08.1991

RS OGH 1991/8/28 9ObA125/91, 9ObA144/00t

Norm: ABGB §1154a
Rechtssatz: Mangels einer besonderen Vereinbarung tritt bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Fälligkeit des gesamten noch aushaftenden (Lohnvorschusses) Vorschusses ein. Entscheidungstexte 9 ObA 125/91 Entscheidungstext OGH 28.08.1991 9 ObA 125/91 Veröff: EvBl 1992/28 S 128 = ÖBA 1992,493 = ecolex 1991,872 9 O... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.08.1991

RS OGH 1991/8/28 9ObA125/91

Norm: ABGB §1154aABGB §1438 D
Rechtssatz: Die Bank als Arbeitgeber und zugleich kontoführendes Geldinstitut ist zur Aufrechnung mit den Ansprüchen seines Arbeitnehmers infolge Fälligkeit des aushaftenden Lohnvorschusses nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt; da ein Gehaltsvorschuß nichts anderes ist als eine Vorausleistung von noch nicht fälligem Entgelt, ist auch das Gehaltsvorschußkonto als praktisch negatives zweites Gehaltskon... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.08.1991

RS OGH 1991/6/26 1Ob557/91, 6Ob154/09d, 6Ob117/15x, 9Ob88/16f, 1Ob138/17a, 10Ob81/18m, 1Ob105/19a

Norm: ABGB §1154aABGB §1435
Rechtssatz: Wird der für einen bestimmten Aufwand geforderte und gewährte Vorschuss nicht bestimmungsgemäß verwendet, ist der Empfänger gemäß § 1435 ABGB zu dessen Zurückzahlung verpflichtet. Entscheidungstexte 1 Ob 557/91 Entscheidungstext OGH 26.06.1991 1 Ob 557/91 Veröff: EvBl 1991/169 S 738 6 Ob 154/09d ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.06.1991

TE OGH 1991/6/5 1Ob563/91

Entscheidungsgründe: Mit Vertrag vom 14.3.1979 verpflichtete sich die klagende Partei als Bauführer für die Bauherrn Astrid und Dr. Wilfried ***** als Eigentümer des Grundstückes 793/7, ***** als Teil des Wohndorfes "A***** das Haus Nr.1 zu errichten. Die klagende Partei wurde zur Besorgung aller mit der Errichtung des Wohndorfes verbundenen Aufgaben unwiderruflich und unkündbar bis zur Erbringung der Leistung bevollmächtigt. Die klagende Partei war berechtigt, alle oder einzelne de... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 05.06.1991

TE OGH 1985/4/25 6Ob557/85

Begründung: Mit Pachtvertrag vom 15.6.1977 gab die erstbeklagte Partei, deren persönlich haftende Gesellschafterin die zweitkbeklagte Partei ist, der Klägerin die im Hotel in Kirchberg in Tirol, Möslgasse, befindlichen 'gastronomischen Betriebe und zwar die Gaststätte mit allen Räumen einschließlich Frühstücksraum und den Barbetrieb' in Bestand. Das Pachtverhältnis begann am 12.12.1977 und wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Verpächter war berechtigt, das Pachtverhältnis o... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.04.1985

RS OGH 1981/2/18 1Ob509/81, 1Ob689/84, 1Ob563/91, 1Ob557/91, 8Ob157/99t, 6Ob97/09x, 10Ob10/10h, 5Ob5

Norm: ABGB §1154aABGB §1170
Rechtssatz: Ein Vorschuss ist ein Geldbetrag der jemanden vorausbezahlt wird, obwohl er sonst (dh bei Nichtvorliegen einer Vorschusspflicht seines Vertragspartners) erst später Anspruch auf die Leistung des Geldbetrages hätte. Von einem Vorschuss wird auch gesprochen, wenn ein Werklohn vor dem üblichen Fälligkeitstermin des § 1170 ABGB zu leisten ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.02.1981

RS OGH 1981/2/18 1Ob509/81

Norm: ABGB §1154aABGB §1170
Rechtssatz: Bei Vorschüssen auf Werkleistungen tritt die Tilgung der Schuld des Unternehmers mit der Erbringung seiner Leistung ein. Besteht über den Werklohn keine Pauschalvereinbarung, so hat die Zumittlung der Abrechnung den Zweck, dem Vorschußgeber Rechenschaft darüber zu geben, inwieweit der Vorschuß verbraucht wurde bzw wie weit dem Unternehmer noch eine Restforderung oder allenfalls dem Besteller ein Rückforde... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.02.1981

RS OGH 1981/2/18 1Ob509/81, 6Ob557/85, 8Ob157/99t

Norm: ABGB §1154aABGB §1170ABGB §1438 E
Rechtssatz: Der Vorschuß wird mit der Forderung des Unternehmers abgerechnet, nicht gegen die sie aufgerechnet (Ehrenzweig 2. Auflage II/1, 401 f); die vorherige Leistung durch den Besteller mindert einfach den Anspruch des Unternehmers, es steht dem Besteller aber keine Gegenforderung, wie sie zu einer Aufrechnung notwendig wäre, zu. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.02.1981

Entscheidungen 1-11 von 11