Entscheidungen zu § 1123 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 1980/3/19 1Ob1/80

Norm: ABGB §1122ABGB §1123
Rechtssatz: Erbpachtvertrag und Erbzinsvertrag begründen eine Teilung des Eigentums in Obereigentum und Nutzungseigentum. Sie waren für die Rechtsverhältnisse am bäuerlichen Grundbesitz vor der Grundentlastung kennzeichnend. Beide Vertragstypen waren auf die Nutzung von Liegenschaften und anderen unbeweglichen Sachen zugeschnitten. Entscheidungstexte 1 Ob 1/80 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.03.1980

RS OGH 1980/3/19 1Ob1/80, 1Ob35/86, 1Ob119/14b

Norm: ABGB §383ABGB §1122ABGB §1123
Rechtssatz: Die Grundentlastung bewirkte die Aufhebung des grundherrlichen oder vertragsmäßigen Obereigentums durch Verwandlung des geteilten Eigentums in ungeteiltes Eigentum, fand aber auf Fischereirechte keine Anwendung. Diese Rechte hatten vielmehr gemäß der Ministerialverordnung vom 31.01.1852, Z 406 "in statu quo des jahres 1847" zu verbleiben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.03.1980

Entscheidungen 1-2 von 2