Norm
ABGB §1122Rechtssatz
Erbpachtvertrag und Erbzinsvertrag begründen eine Teilung des Eigentums in Obereigentum und Nutzungseigentum. Sie waren für die Rechtsverhältnisse am bäuerlichen Grundbesitz vor der Grundentlastung kennzeichnend. Beide Vertragstypen waren auf die Nutzung von Liegenschaften und anderen unbeweglichen Sachen zugeschnitten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0021250Dokumentnummer
JJR_19800319_OGH0002_0010OB00001_8000000_002