Entscheidungen zu § 1049 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE OGH 2005/8/31 7Ob110/05k

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Entscheidung | OGH | 31.08.2005

RS OGH 1993/3/4 8Ob533/91, 7Ob110/05k, 6Ob97/19m

Norm: ABGB §1048ABGB §1049ABGB §1050ABGB §1064
Rechtssatz: Wird der Kaufgegenstand vor der bedungenen oder tatsächlichen Übergabe durch Zufall weniger als bis zur Hälfte seines Wertes verschlechtert, so geht dies auf Rechnung des Verkäufers. Der Kaufvertrag bleibt in diesem Fall aufrecht, die Gegenleistung wird der verminderten Leistung angepasst, das heißt der Kaufpreis ist verhältnismäßig, im Verhältnis der Werte der Kaufsache im Zeitpunkt de... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.03.1993

RS OGH 1974/1/24 7Ob243/73

Norm: ABGB §1048ABGB §1049
Rechtssatz: Übergabe im Sinne der §§ 1048 ff ABGB setzt voraus, daß die tatsächliche Verfügungsgewalt zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages übertragen wird, gleichgültig ob damit Eigentum übertragen werden soll oder nicht. Entscheidungstexte 7 Ob 243/73 Entscheidungstext OGH 24.01.1974 7 Ob 243/73 Veröff: JBl 1974,423 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.01.1974

RS OGH 1974/1/24 7Ob243/73

Norm: ABGB §1048ABGB §1049ABGB §1062
Rechtssatz: Anbieten der Übergabe des Kaufgegenstandes, das zu Annahmeverzug führt, bewirkt den Gefahrenübergang. Entscheidungstexte 7 Ob 243/73 Entscheidungstext OGH 24.01.1974 7 Ob 243/73 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0019857 Dokumentnummer ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.01.1974

RS OGH 1962/1/18 6Ob45/62 (6Ob46/62)

Norm: ABGB §930ABGB §1049
Rechtssatz: Ein Kauf in Bausch und Bogen liegt dann vor, wenn der Kaufgegenstand eine Mehrheit von individuell oder gattungsmäßig bestimmten Sachen bildet, wobei nicht jedes einzelne Stück gemessen, gewogen oder gezählt wird, sondern alles im ganzen zu übernehmen ist (Bettelheim in Klang 1. Auflage II/2 S 971). Entscheidungstexte 6 Ob 45/62 Entscheidungstext ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.01.1962

Entscheidungen 1-5 von 5