Entscheidungen zu § 1024 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 31-33 von 33

RS OGH 1975/11/26 1Ob229/75

Norm: ABGB §1024ABGB §1392 FKO §26KO §115
Rechtssatz: Genehmigt der Masseverwalter eine vom nachmaligen Gemeinschuldner zwischen Ausgleichseinstellung und Eröffnung des Anschlußkonkurses vorgenommene Inkassozession, so wird diese Verfügung den Gläubigern gegenüber wirksam und der mit der Eröffnung des Anschlußkonkurses erloschene, in der Inkassozession liegende Auftrag, die Forderung einzutreiben, durch einen neuen, dem Inkassozessionar erteilt... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.11.1975

RS OGH 1972/2/1 5Ob314/71

Norm: ABGB §1024KO §26 Abs1
Rechtssatz: Gemäß § 1024 ABGB, § 26 Abs 1 KO erlischt die Hausverwaltungsvollmacht mit der Eröffnung des Konkursverfahrens über die Vermögen des Hausverwalters. Entscheidungstexte 5 Ob 314/71 Entscheidungstext OGH 01.02.1972 5 Ob 314/71 Veröff: MietSlg 24695 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.02.1972

RS OGH 1965/9/9 5Ob69/65

Norm: ABGB §1024KO §26
Rechtssatz: Die durch Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Machthabers erloschene Vollmacht lebt nach Aufhebung des Konkurses nicht wieder auf, doch steht es dem Gemeinschuldner frei, nach der rechtskräftigen Aufhebung des Konkurses die Vollmacht zu erneuern. Entscheidungstexte 5 Ob 69/65 Entscheidungstext OGH 09.09.1965 5 Ob 69/65 Veröff: JBl ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.09.1965

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