RS OGH 2026/4/7 18ONc1/26f

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Veröffentlicht am 07.04.2026
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Rechtssatz

Eine Einschränkung des Antrags auf Kosten ist auch bei einem Antrag auf Schiedsrichterbestellung im Außerstreitverfahren zulässig. Für den Kostenzuspruch ist darauf abzustellen, ob der Grund für die Einschränkung einem Obsiegen oder Submittieren gleichkommt. Von einem Obsiegen ist auszugehen, wenn der Anspruch während des Verfahrens aufgrund eines Umstands untergeht, der nicht der Sphäre des Anspruchsberechtigten zugeordnet werden kann, insbesondere die Erledigung in der Hauptsache durch eine Disposition des Gegners, beispielsweise Erfüllung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2026:RS0143688

Im RIS seit

04.05.2026

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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