Norm
ZPO §549Rechtssatz
Für das mit Klage samt Antrag auf Erlassung eines Unterlassungsauftrags gestellte Klagebegehren nach § 549 ZPO gilt der in § 59a JN normierte Streitwert von 5.000 EUR auch für das weitere Verfahren. Bewertungen sind unbeachtlich. Bewertungsfragen können sich allenfalls hinsichtlich im ordentlichen Verfahren erfolgter Ausdehnungen oder Eventualbegehren stellen.Für das mit Klage samt Antrag auf Erlassung eines Unterlassungsauftrags gestellte Klagebegehren nach Paragraph 549, ZPO gilt der in Paragraph 59 a, JN normierte Streitwert von 5.000 EUR auch für das weitere Verfahren. Bewertungen sind unbeachtlich. Bewertungsfragen können sich allenfalls hinsichtlich im ordentlichen Verfahren erfolgter Ausdehnungen oder Eventualbegehren stellen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Hass im Netz, PersönlichkeitsrechtsverletzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2026:RS0143740Im RIS seit
25.06.2026Zuletzt aktualisiert am
06.07.2026