Norm
BVergG 2006 §322 Abs1 Z5Rechtssatz
Ist das Ausscheiden des Angebotes eines Nachprüfungswerbers während des Vergabeverfahrens durch den Auftraggeber zu Recht erfolgt, kann der Nachprüfungswerber nicht in seinem subjektiven Recht auf ordnungsgemäße Durchführung eines Vergabeverfahrens, auf eine ausschreibungs- und auf eine gesetzeskonforme Angebotsprüfung und Bewertung verletzt sein (vgl. (vgl. VwGH 18.5.2005, 2004/04/0094; ebenso BVA 11.4.2005, 04N-06/05-76).Ist das Ausscheiden des Angebotes eines Nachprüfungswerbers während des Vergabeverfahrens durch den Auftraggeber zu Recht erfolgt, kann der Nachprüfungswerber nicht in seinem subjektiven Recht auf ordnungsgemäße Durchführung eines Vergabeverfahrens, auf eine ausschreibungs- und auf eine gesetzeskonforme Angebotsprüfung und Bewertung verletzt sein vergleiche vergleiche VwGH 18.5.2005, 2004/04/0094; ebenso BVA 11.4.2005, 04N-06/05-76).
Entscheidungstexte
Dokumentnummer
VERGR_20060503_N_0017_BVA_04_2006_25_05