Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16;Rechtssatz
Mit der Frage, ob Aufwendungen für sogenannte NLP-Kurse Fortbildungskosten sein können, hat sich der Verwaltungsgerichtshof zu der auch im vorliegenden Fall für das Jahr 1999 noch maßgeblichen Rechtslage in den Erkenntnissen vom 17. September 1996, 92/14/0173 (betreffend eine Lehrerin an einer Handelsakademie), 15. April 1998, 98/14/0004 (Lehrerin an einer höheren landwirtschaftlichen Lehranstalt), 27. Juni 2000, 2000/14/0096, 0097 (Lehrerin an einer kaufmännischen Berufsschule), 17. Dezember 2003, 2001/13/0123 (Lektorin), und 29. Jänner 2004, 2000/15/0009 (Leiter einer Bankfiliale) auseinandergesetzt, deren Erwägungen - mit der Maßgabe, dass auch Ausbildungskosten in Betracht kommen - auf die für das Jahr 2000 maßgebliche Rechtslage übertragbar sind (vgl. das zur Rechtslage des Jahres 2004 ergangene hg. Erkenntnis vom 28. Mai 2008, 2006/15/0237).Mit der Frage, ob Aufwendungen für sogenannte NLP-Kurse Fortbildungskosten sein können, hat sich der Verwaltungsgerichtshof zu der auch im vorliegenden Fall für das Jahr 1999 noch maßgeblichen Rechtslage in den Erkenntnissen vom 17. September 1996, 92/14/0173 (betreffend eine Lehrerin an einer Handelsakademie), 15. April 1998, 98/14/0004 (Lehrerin an einer höheren landwirtschaftlichen Lehranstalt), 27. Juni 2000, 2000/14/0096, 0097 (Lehrerin an einer kaufmännischen Berufsschule), 17. Dezember 2003, 2001/13/0123 (Lektorin), und 29. Jänner 2004, 2000/15/0009 (Leiter einer Bankfiliale) auseinandergesetzt, deren Erwägungen - mit der Maßgabe, dass auch Ausbildungskosten in Betracht kommen - auf die für das Jahr 2000 maßgebliche Rechtslage übertragbar sind vergleiche das zur Rechtslage des Jahres 2004 ergangene hg. Erkenntnis vom 28. Mai 2008, 2006/15/0237).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2005130105.X01Im RIS seit
21.10.2010Zuletzt aktualisiert am
21.01.2011