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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §87 Abs1 Z3;Rechtssatz
Auch eine von der Gewerbebehörde festgestellte, durch viele Jahre andauernde Missachtung von insgesamt acht Auflagen des zur Genehmigung der Betriebsanlage des Gewerbeinhabers ergangenen Bescheides bildet in Summe schwerwiegende Verstöße nach § 87 Abs. 1 Z. 3 GewO 1994 (Hinweis E vom 11. November 1998, 98/04/0188; siehe dazu aus jüngerer Zeit das E vom 18. Mai 2005, 2005/04/0029).Auch eine von der Gewerbebehörde festgestellte, durch viele Jahre andauernde Missachtung von insgesamt acht Auflagen des zur Genehmigung der Betriebsanlage des Gewerbeinhabers ergangenen Bescheides bildet in Summe schwerwiegende Verstöße nach Paragraph 87, Absatz eins, Ziffer 3, GewO 1994 (Hinweis E vom 11. November 1998, 98/04/0188; siehe dazu aus jüngerer Zeit das E vom 18. Mai 2005, 2005/04/0029).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2009040307.X02Im RIS seit
06.06.2011Zuletzt aktualisiert am
16.01.2013