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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §4 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2011/08/0207Rechtssatz
Der Umstand, dass die in einem Nachtlokal tätigen Tänzerinnen zum einen ein Fixum (bzw. einen Garantiebetrag) pro Tag, anderseits eine leistungsbezogene Entlohnung (Anteil der vom Gast zu bezahlenden Kosten der Privattänze und Getränke) erhalten haben, spricht für und nicht gegen die Dienstnehmereigenschaft. Auch im Rahmen eines abhängigen Dienstverhältnisses iSd § 4 Abs. 2 ASVG kann es zu einer leistungsbezogenen Entlohnung kommen (Hinweis: E 4. Juni 2008, 2007/08/0179). Am Charakter von Zahlungen als Entgelt würde es nichts ändern, wenn dieses zur Gänze faktisch unmittelbar durch Dritte (etwa durch die konsumierenden Gäste) geleistet würde (Hinweis: E 9. Oktober 2006, 2005/09/0086).Der Umstand, dass die in einem Nachtlokal tätigen Tänzerinnen zum einen ein Fixum (bzw. einen Garantiebetrag) pro Tag, anderseits eine leistungsbezogene Entlohnung (Anteil der vom Gast zu bezahlenden Kosten der Privattänze und Getränke) erhalten haben, spricht für und nicht gegen die Dienstnehmereigenschaft. Auch im Rahmen eines abhängigen Dienstverhältnisses iSd Paragraph 4, Absatz 2, ASVG kann es zu einer leistungsbezogenen Entlohnung kommen (Hinweis: E 4. Juni 2008, 2007/08/0179). Am Charakter von Zahlungen als Entgelt würde es nichts ändern, wenn dieses zur Gänze faktisch unmittelbar durch Dritte (etwa durch die konsumierenden Gäste) geleistet würde (Hinweis: E 9. Oktober 2006, 2005/09/0086).
Schlagworte
Dienstnehmer Begriff Beschäftigung gegen Entgelt Entgelt Begriff DienstverhältnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2011080206.X02Im RIS seit
14.10.2011Zuletzt aktualisiert am
25.01.2012