RS Vwgh 2012/2/28 2011/09/0054

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Veröffentlicht am 28.02.2012
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die Behörde darf bei Erlassung eines Bescheides auf einen Text verweisen und zu ihrem eigenen machen, wenn er der Partei zugegangen ist (Hinweis E 29. August 1996, 94/09/0230; E 28. April 2000, 96/21/0227; E 28. Oktober 2004, 2001/09/0015).

Schlagworte

Verweisung auf die Entscheidungsgründe der ersten Instanz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2011090054.X02

Im RIS seit

23.03.2012

Zuletzt aktualisiert am

10.09.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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