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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
ASVG §4 Abs4;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2011/09/0070 E 5. September 2013Rechtssatz
Die Benützung eines Privat-Pkw kann nur dann die Versicherungspflicht nach § 4 Abs. 4 ASVG ausschließen, wenn der freie Dienstnehmer seinen Pkw ausdrücklich in seiner eigenen unternehmerischen Struktur gewidmet hätte, etwa durch Aufnahme in sein Betriebsvermögen (vgl. E 23. Jänner 2008, 2007/08/0223, E 2. April 2008, 2007/08/0107). Diese Beurteilung ist bei der Einschätzung, ob eine Tätigkeit vor dem Hintergrund der gemäß § 2 Abs. 4 AuslBG gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise als eine Beschäftigung zu qualifizieren ist, nicht ohne Bedeutung.Die Benützung eines Privat-Pkw kann nur dann die Versicherungspflicht nach Paragraph 4, Absatz 4, ASVG ausschließen, wenn der freie Dienstnehmer seinen Pkw ausdrücklich in seiner eigenen unternehmerischen Struktur gewidmet hätte, etwa durch Aufnahme in sein Betriebsvermögen vergleiche E 23. Jänner 2008, 2007/08/0223, E 2. April 2008, 2007/08/0107). Diese Beurteilung ist bei der Einschätzung, ob eine Tätigkeit vor dem Hintergrund der gemäß Paragraph 2, Absatz 4, AuslBG gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise als eine Beschäftigung zu qualifizieren ist, nicht ohne Bedeutung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2011090065.X05Im RIS seit
30.07.2013Zuletzt aktualisiert am
05.11.2013