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E000 EU- Recht allgemeinNorm
32011L0092 UVP-RL Art1 Abs2;Rechtssatz
Den von einer elektrischen Leitungsanlage betroffenen Grundstückseigentümern und dinglich Berechtigten kommt Parteistellung im starkstromwegerechtlichen Baubewilligungsverfahren zu (Hinweis Erkenntnisse vom 26. Juni 1990, VwSlg. Nr. 13.237/A, vom 14. März 1989, 88/05/0174, vom 23. April 1991, Zlen. 90/05/0234, sowie weiters vom 4. Juli 2000, VwSlg. Nr. 15.458/A, vom 14. November 2006, Zl. 2006/05/0171, und vom 4. März 2008, Zl. 2005/05/0281). Unter Zugrundelegung dieser Judikatur ergibt sich, dass es sich bei jenen Grundeigentümern, deren Grundstücke durch die elektrische Leitungsanlage in Anspruch genommen werden, um Personen handelt, die durch die Errichtung und den Betrieb der Leitungsanlage in ihrer Gesundheit beeinträchtigt oder deren Eigentum oder sonstige dingliche Rechte dadurch gefährdet werden könnten. Diese Grundeigentümer gehören somit zur "betroffenen Öffentlichkeit" im Sinn von Art. 1 Abs. 2 UVP-RL.Den von einer elektrischen Leitungsanlage betroffenen Grundstückseigentümern und dinglich Berechtigten kommt Parteistellung im starkstromwegerechtlichen Baubewilligungsverfahren zu (Hinweis Erkenntnisse vom 26. Juni 1990, VwSlg. Nr. 13.237/A, vom 14. März 1989, 88/05/0174, vom 23. April 1991, Zlen. 90/05/0234, sowie weiters vom 4. Juli 2000, VwSlg. Nr. 15.458/A, vom 14. November 2006, Zl. 2006/05/0171, und vom 4. März 2008, Zl. 2005/05/0281). Unter Zugrundelegung dieser Judikatur ergibt sich, dass es sich bei jenen Grundeigentümern, deren Grundstücke durch die elektrische Leitungsanlage in Anspruch genommen werden, um Personen handelt, die durch die Errichtung und den Betrieb der Leitungsanlage in ihrer Gesundheit beeinträchtigt oder deren Eigentum oder sonstige dingliche Rechte dadurch gefährdet werden könnten. Diese Grundeigentümer gehören somit zur "betroffenen Öffentlichkeit" im Sinn von Artikel eins, Absatz 2, UVP-RL.
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2012050118.X04Im RIS seit
06.11.2015Zuletzt aktualisiert am
26.11.2015