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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): Ra 2016/09/0013 B 24. Februar 2016Rechtssatz
Der Ausländer wurde als Lenker eines Schneeräumfahrzeuges einer Firma an einem Tag, an dem Schneeräumarbeiten durchzuführen waren und - an der Schneeverschmutzung der Schaufel erkennbar - auch offenbar durchgeführt worden waren, angetroffen. Ein derartiges Fahrzeug ist im Allgemeinen Betriebsfremden nicht zugänglich (vgl. E 21. September 2005, 2004/09/0103; E 17. November 2004, 2003/09/0025). Dieser Arbeitsplatz ist daher dem Betrieb dieser Firma zuzuordnen.Der Ausländer wurde als Lenker eines Schneeräumfahrzeuges einer Firma an einem Tag, an dem Schneeräumarbeiten durchzuführen waren und - an der Schneeverschmutzung der Schaufel erkennbar - auch offenbar durchgeführt worden waren, angetroffen. Ein derartiges Fahrzeug ist im Allgemeinen Betriebsfremden nicht zugänglich vergleiche E 21. September 2005, 2004/09/0103; E 17. November 2004, 2003/09/0025). Dieser Arbeitsplatz ist daher dem Betrieb dieser Firma zuzuordnen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016090014.L01Im RIS seit
27.04.2016Zuletzt aktualisiert am
28.04.2016