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L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §63 Abs1;Rechtssatz
Die Rechtsprechung des VwGH hat sich bereits mehrfach mit der Frage beschäftigt, ob unter "Einleitung gerichtlicher Schritte" auch die Erhebung von Beschwerden (nun: von Revisionen) an den VwGH zu verstehen ist. Dabei wurde zwischen der Erhebung einer Berufung an eine im Instanzenzug übergeordnete Verwaltungsbehörde zum einen und der Erhebung einer Beschwerde im Rahmen der Verwaltungsgerichtsbarkeit zum anderen unterschieden. Während der erstgenannte Schritt nicht als "Einleitung gerichtlicher Schritte" qualifiziert wurde, wurde dies bei Anrufung der Verwaltungsgerichtsbarkeit bejaht (vgl. E 5. Juli 1976, 417/76; E 28. März 1995, 94/07/0042; E 24. Juli 2008, 2007/07/0100 E 24. Juli 2008, 2007/07/0150; E 26. April 2012, 2011/07/0245). Fiel und fällt aber die Erhebung einer Beschwerde (Revision) an den VwGH unter "Einleitung gerichtlicher Schritte", so gilt dies auch für die Erhebung einer Beschwerde an ein VwG.Die Rechtsprechung des VwGH hat sich bereits mehrfach mit der Frage beschäftigt, ob unter "Einleitung gerichtlicher Schritte" auch die Erhebung von Beschwerden (nun: von Revisionen) an den VwGH zu verstehen ist. Dabei wurde zwischen der Erhebung einer Berufung an eine im Instanzenzug übergeordnete Verwaltungsbehörde zum einen und der Erhebung einer Beschwerde im Rahmen der Verwaltungsgerichtsbarkeit zum anderen unterschieden. Während der erstgenannte Schritt nicht als "Einleitung gerichtlicher Schritte" qualifiziert wurde, wurde dies bei Anrufung der Verwaltungsgerichtsbarkeit bejaht vergleiche E 5. Juli 1976, 417/76; E 28. März 1995, 94/07/0042; E 24. Juli 2008, 2007/07/0100 E 24. Juli 2008, 2007/07/0150; E 26. April 2012, 2011/07/0245). Fiel und fällt aber die Erhebung einer Beschwerde (Revision) an den VwGH unter "Einleitung gerichtlicher Schritte", so gilt dies auch für die Erhebung einer Beschwerde an ein VwG.
Schlagworte
Instanzenzug Zuständigkeit Allgemein Organisationsrecht Instanzenzug VwRallg5/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016070077.L02Im RIS seit
10.04.2017Zuletzt aktualisiert am
12.04.2017