Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Der "natürliche" Kausalzusammenhang ist notwendige Voraussetzung der Zurechnung der Folgen eines Ereignisses zum Verantwortungsbereich des Inanspruchgenommenen (OGH RIS-Justiz RS0022687). Nur wenn dieser Kausalzusammenhang durch die Tatsacheninstanzen bejaht wurde, kann die Frage der Adäquanz als Rechtsfrage aktuell werden (vgl. OGH RIS-Justiz RS0022582).Der "natürliche" Kausalzusammenhang ist notwendige Voraussetzung der Zurechnung der Folgen eines Ereignisses zum Verantwortungsbereich des Inanspruchgenommenen (OGH RIS-Justiz RS0022687). Nur wenn dieser Kausalzusammenhang durch die Tatsacheninstanzen bejaht wurde, kann die Frage der Adäquanz als Rechtsfrage aktuell werden vergleiche OGH RIS-Justiz RS0022582).
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017220017.L02Im RIS seit
18.04.2017Zuletzt aktualisiert am
12.05.2017