RS Vwgh 2024/3/12 Ra 2023/12/0086

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Veröffentlicht am 12.03.2024
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
34 Monopole
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8
GSpG 1989 §53 idF 2010/I/111
GSpG 1989 §54 idF 2013/I/070
VwGG §42 Abs2 Z1
VwGVG 2014 §17

Rechtssatz

Zweigniederlassungen kommt nach österreichischem Recht keine eigene Rechtspersönlichkeit zu (OGH RS0035046; RS0077049). Angesichts dessen kann im vorliegen Fall aus der "Auflösung" der österreichischen Zweigniederlassung der beschwerdeführenden Gesellschaft infolge rechtskräftiger Nichteröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens und Zahlungsunfähigkeit der "Wegfall des Sicherungsinteresses" nicht abgeleitet werden.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023120086.L01

Im RIS seit

23.04.2024

Zuletzt aktualisiert am

30.04.2024
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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