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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §8Rechtssatz
Zweigniederlassungen kommt nach österreichischem Recht keine eigene Rechtspersönlichkeit zu (OGH RS0035046; RS0077049). Angesichts dessen kann im vorliegen Fall aus der "Auflösung" der österreichischen Zweigniederlassung der beschwerdeführenden Gesellschaft infolge rechtskräftiger Nichteröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens und Zahlungsunfähigkeit der "Wegfall des Sicherungsinteresses" nicht abgeleitet werden.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023120086.L01Im RIS seit
23.04.2024Zuletzt aktualisiert am
30.04.2024