RS OGH 1990/6/26 4Ob93/90

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Veröffentlicht am 26.06.1990
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Rechtssatz

Ist die beanstandete Werbung mit einer unentgeltlichen Zugabe durch mehrere Zeitungsinserate einem beträchtlichen Personenkreis bekannt geworden, besteht ein rechtliches Interesse der Klägerin an der Aufklärung der Öffentlichkeit über die wahre Sachlage, also darüber, dass sich die Beklagte mit ihrer Aktion über das Gesetz hinweggesetzt hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0039213

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.06.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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