Norm
ASVG §343 Abs2 Z3Rechtssatz
An der Rechtsfolge der Auflösung des Vertragsverhältnisses durch den Tod des Vertragsarztes ändert auch die Möglichkeit einer vorübergehenden Weiterführung der Praxis durch einen vom Rechtsnachfolger im Einvernehmen mit der Ärztekammer und Sozialversicherungsträger betrauten Arzt für Rechnung des Rechtsnachfolgers nichts.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124646Zuletzt aktualisiert am
28.05.2009