Norm
ASVG §264 Abs5 Z3Rechtssatz
Die in §264 Abs5 Z3 ASVG im Einzelnen angeführten wiederkehrenden Geldleistungen beziehen sich nur auf innerstaatliche Leistungen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124609Zuletzt aktualisiert am
28.05.2009