Norm
ABGB §154 Abs3 GRechtssatz
Die Abgabe einer - wenn auch „bloß" bedingten - einer anderen Erbantrittserklärung widerstreitenden Erbantrittserklärung eines Minderjährigen bedarf im Hinblick auf das Risiko des „Prozessverlusts" im Verfahren über das Erbrecht und einer daraus resultierenden Kostenersatzpflicht der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung gem § 154 Abs 3 ABGB.Die Abgabe einer - wenn auch „bloß" bedingten - einer anderen Erbantrittserklärung widerstreitenden Erbantrittserklärung eines Minderjährigen bedarf im Hinblick auf das Risiko des „Prozessverlusts" im Verfahren über das Erbrecht und einer daraus resultierenden Kostenersatzpflicht der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung gem Paragraph 154, Absatz 3, ABGB.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125144Zuletzt aktualisiert am
30.09.2009