Norm
ABGB §1052 ARechtssatz
Die Vereinbarung der Vorleistungspflicht des Käufers bei Online-Versteigerungen (Vorkasseklausel) ist grundsätzlich mit Treu und Glauben und der berechtigten Bewertung der im Spiel befindlichen Interessen zu vereinbaren und hält daher einer Klauselkontrolle grundsätzlich Stand.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124873Zuletzt aktualisiert am
18.08.2009