RS OGH 2009/4/16 2Ob137/08y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.04.2009
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Rechtssatz

Eine Inkassobefugnis setzt keineswegs eine Zession voraus; sie kann ebenso auf einer anderen vertraglichen Gestaltung (Inkassovollmacht, Einziehungsermächtigung, Anweisung, einseitige oder mehrseitige Treuhand) beruhen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124869

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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