Norm
ABGB §1336 FRechtssatz
Die Klausel in den AGB eines KfZ-Leasinggebers „Im Fall der vorzeitigen Vertragsbeendigung ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter eine Entschädigung wie folgt zu leisten: 40 % der monatlichen Mietzinse (vor Mietvorauszahlung, zuzüglich Mehrwertsteuer), die auf die in Wegfall gelangende Restlaufzeit noch entfallen wären, falls der Vertrag auf bestimmte Dauer abgeschlossen wurde. 40 % der monatlichen Mieten (vor Mietvorauszahlung, zuzüglich Mehrwertsteuer), die auf die Zeit des Kündigungsverzichts noch entfallen wären, soferne der Vertrag auf unbestimmte Dauer abgeschlossen wurde" ist nicht intransparent im Sinn des § 6 Abs 3 KSchG.Die Klausel in den AGB eines KfZ-Leasinggebers „Im Fall der vorzeitigen Vertragsbeendigung ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter eine Entschädigung wie folgt zu leisten: 40 % der monatlichen Mietzinse (vor Mietvorauszahlung, zuzüglich Mehrwertsteuer), die auf die in Wegfall gelangende Restlaufzeit noch entfallen wären, falls der Vertrag auf bestimmte Dauer abgeschlossen wurde. 40 % der monatlichen Mieten (vor Mietvorauszahlung, zuzüglich Mehrwertsteuer), die auf die Zeit des Kündigungsverzichts noch entfallen wären, soferne der Vertrag auf unbestimmte Dauer abgeschlossen wurde" ist nicht intransparent im Sinn des Paragraph 6, Absatz 3, KSchG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125204Zuletzt aktualisiert am
14.10.2009