RS OGH 2009/6/23 3Ob87/09d

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Veröffentlicht am 23.06.2009
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Rechtssatz

Im Verfahren über einen Antrag auf Anmerkung der Anfechtungsklage (§ 20 AnfO) ist ein Sanierungsverfahren nach § 6 Abs 2 ZPO (hier zur Genehmigung der Klageführung und Antragstellung durch den Verlassenschaftskurator) zulässig und geboten.Im Verfahren über einen Antrag auf Anmerkung der Anfechtungsklage (Paragraph 20, AnfO) ist ein Sanierungsverfahren nach Paragraph 6, Absatz 2, ZPO (hier zur Genehmigung der Klageführung und Antragstellung durch den Verlassenschaftskurator) zulässig und geboten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124821

Im RIS seit

23.07.2009

Zuletzt aktualisiert am

10.10.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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