Rechtssatz
Im Verfahren über einen Antrag auf Anmerkung der Anfechtungsklage (§ 20 AnfO) ist ein Sanierungsverfahren nach § 6 Abs 2 ZPO (hier zur Genehmigung der Klageführung und Antragstellung durch den Verlassenschaftskurator) zulässig und geboten.Im Verfahren über einen Antrag auf Anmerkung der Anfechtungsklage (Paragraph 20, AnfO) ist ein Sanierungsverfahren nach Paragraph 6, Absatz 2, ZPO (hier zur Genehmigung der Klageführung und Antragstellung durch den Verlassenschaftskurator) zulässig und geboten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124821Im RIS seit
23.07.2009Zuletzt aktualisiert am
10.10.2012