RS OGH 2009/9/1 5Ob274/08t

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Veröffentlicht am 01.09.2009
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Norm

WEG 2002 §20 Abs4 Satz2
WEG 2002 §28 Abs1 Z1
WEG 2002 §29 Abs1

Rechtssatz

Die Verpflichtung zur Einholung von mindestens drei Angeboten gemäß § 20 Abs 4 WEG erfasst nur „Arbeiten" und lässt sich nicht auf Anschaffungen, die im Rahmen der ordentlichen Verwaltung getätigt werden, übertragen. Die Neuanschaffung eines defekten der Hausbewirtschaftung dienenden Geräts ist weder eine Erhaltungs- noch eine Verbesserungsarbeit.Die Verpflichtung zur Einholung von mindestens drei Angeboten gemäß Paragraph 20, Absatz 4, WEG erfasst nur „Arbeiten" und lässt sich nicht auf Anschaffungen, die im Rahmen der ordentlichen Verwaltung getätigt werden, übertragen. Die Neuanschaffung eines defekten der Hausbewirtschaftung dienenden Geräts ist weder eine Erhaltungs- noch eine Verbesserungsarbeit.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125241

Zuletzt aktualisiert am

31.10.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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