Norm
WEG 2002 §20 Abs4 Satz2Rechtssatz
Die Verpflichtung zur Einholung von mindestens drei Angeboten gemäß § 20 Abs 4 WEG erfasst nur „Arbeiten" und lässt sich nicht auf Anschaffungen, die im Rahmen der ordentlichen Verwaltung getätigt werden, übertragen. Die Neuanschaffung eines defekten der Hausbewirtschaftung dienenden Geräts ist weder eine Erhaltungs- noch eine Verbesserungsarbeit.Die Verpflichtung zur Einholung von mindestens drei Angeboten gemäß Paragraph 20, Absatz 4, WEG erfasst nur „Arbeiten" und lässt sich nicht auf Anschaffungen, die im Rahmen der ordentlichen Verwaltung getätigt werden, übertragen. Die Neuanschaffung eines defekten der Hausbewirtschaftung dienenden Geräts ist weder eine Erhaltungs- noch eine Verbesserungsarbeit.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125241Zuletzt aktualisiert am
31.10.2009