Norm
ZÄG §18Rechtssatz
Selbst wenn der Heil- und Kostenplan nach § 18 Abs 3 Zahnärztegesetz (ZÄG) gewisse Mängel aufweisen sollte (fehlende Unterschrift des Zahnarztes; mangelnde Addition der einzelnen Honorarposten), aber dennoch leicht überprüfbar bleibt, führt dies nicht zum Verlust des Honoraranspruchs.Selbst wenn der Heil- und Kostenplan nach Paragraph 18, Absatz 3, Zahnärztegesetz (ZÄG) gewisse Mängel aufweisen sollte (fehlende Unterschrift des Zahnarztes; mangelnde Addition der einzelnen Honorarposten), aber dennoch leicht überprüfbar bleibt, führt dies nicht zum Verlust des Honoraranspruchs.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0125731Im RIS seit
03.05.2010Zuletzt aktualisiert am
03.05.2010