RS OGH 2010/2/24 3Ob223/09d

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Veröffentlicht am 24.02.2010
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Rechtssatz

Selbst wenn der Heil- und Kostenplan nach § 18 Abs 3 Zahnärztegesetz (ZÄG) gewisse Mängel aufweisen sollte (fehlende Unterschrift des Zahnarztes; mangelnde Addition der einzelnen Honorarposten), aber dennoch leicht überprüfbar bleibt, führt dies nicht zum Verlust des Honoraranspruchs.Selbst wenn der Heil- und Kostenplan nach Paragraph 18, Absatz 3, Zahnärztegesetz (ZÄG) gewisse Mängel aufweisen sollte (fehlende Unterschrift des Zahnarztes; mangelnde Addition der einzelnen Honorarposten), aber dennoch leicht überprüfbar bleibt, führt dies nicht zum Verlust des Honoraranspruchs.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0125731

Im RIS seit

03.05.2010

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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