Norm
ABGB §879 Abs3 ERechtssatz
Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank enthaltene Zinsanpassungsklausel betreffend die Verzinsung von Spareinlagen, die sich am Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) orientiert und eine „Nullverzinsung" ermöglicht, auf die die Sparer wegen der mit dem Abziehen und der anderweitigen Veranlagung ihrer Einlage verbundenen zusätzlichen finanziellen Nachteile nicht adäquat reagieren können, ist im Sinn des § 879 Abs 3 ABGB gröblich benachteiligend und daher nichtig.Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank enthaltene Zinsanpassungsklausel betreffend die Verzinsung von Spareinlagen, die sich am Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) orientiert und eine „Nullverzinsung" ermöglicht, auf die die Sparer wegen der mit dem Abziehen und der anderweitigen Veranlagung ihrer Einlage verbundenen zusätzlichen finanziellen Nachteile nicht adäquat reagieren können, ist im Sinn des Paragraph 879, Absatz 3, ABGB gröblich benachteiligend und daher nichtig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125503Im RIS seit
12.11.2009Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013