RS OGH 2010/3/17 5Ob138/09v, 7Ob15/10x, Bsw41615/07

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.03.2010
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Norm

ABGB §879 Abs3 E
BWG §31 Abs1
  1. ABGB § 879 heute
  2. ABGB § 879 gültig ab 01.07.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 275/1992
  1. BWG § 31 heute
  2. BWG § 31 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2016
  3. BWG § 31 gültig von 01.07.2002 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2001
  4. BWG § 31 gültig von 01.07.2002 bis 30.06.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2000
  5. BWG § 31 gültig von 01.01.2002 bis 30.06.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2001
  6. BWG § 31 gültig von 01.11.2000 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2000
  7. BWG § 31 gültig von 01.01.1994 bis 31.10.2000

Rechtssatz

Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank enthaltene Zinsanpassungsklausel betreffend die Verzinsung von Spareinlagen, die sich am Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) orientiert und eine „Nullverzinsung" ermöglicht, auf die die Sparer wegen der mit dem Abziehen und der anderweitigen Veranlagung ihrer Einlage verbundenen zusätzlichen finanziellen Nachteile nicht adäquat reagieren können, ist im Sinn des § 879 Abs 3 ABGB gröblich benachteiligend und daher nichtig.Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank enthaltene Zinsanpassungsklausel betreffend die Verzinsung von Spareinlagen, die sich am Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) orientiert und eine „Nullverzinsung" ermöglicht, auf die die Sparer wegen der mit dem Abziehen und der anderweitigen Veranlagung ihrer Einlage verbundenen zusätzlichen finanziellen Nachteile nicht adäquat reagieren können, ist im Sinn des Paragraph 879, Absatz 3, ABGB gröblich benachteiligend und daher nichtig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125503

Im RIS seit

12.11.2009

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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