Norm
ABGB §879 Abs3 ERechtssatz
Eine Klausel, wonach der Leasingnehmer im Falle des Terminverlusts keinen Anspruch auf Abzinsung der fälliggestellten Restschuld hat, ist wegen gröblicher Benachteiligung iSv § 879 Abs 3 ABGB unwirksam.Eine Klausel, wonach der Leasingnehmer im Falle des Terminverlusts keinen Anspruch auf Abzinsung der fälliggestellten Restschuld hat, ist wegen gröblicher Benachteiligung iSv Paragraph 879, Absatz 3, ABGB unwirksam.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126172Im RIS seit
05.10.2010Zuletzt aktualisiert am
18.02.2013