Norm
KSchG §6 Abs3Rechtssatz
Der in einer Klausel geregelte Kündigungsverzicht des Leasingnehmers steht mit den Verbraucher in § 5 Abs 2 VerbrKrVO eingeräumten Recht der vorzeitigen Vertragserfüllung nicht im Widerspruch. Dieses Recht hat daher trotz des befristeten Verzichts des Leasingnehmers auf die ordentliche Kündigung weiterhin Bestand. Es liegt auch keine Verletzung des Transparenzgebots, dadurch vor, dass die den Kündigungsverzicht regelnde Klausel keinen Hinweis auf die nach § 5 VerbrKrVO mögliche, von den vorgesehenen Beschränkungen der Kündigungsmöglichkeiten unabhängige vorzeitige Vertragsbeendigung durch vorzeitige gänzliche Rückzahlung enthält.Der in einer Klausel geregelte Kündigungsverzicht des Leasingnehmers steht mit den Verbraucher in Paragraph 5, Absatz 2, VerbrKrVO eingeräumten Recht der vorzeitigen Vertragserfüllung nicht im Widerspruch. Dieses Recht hat daher trotz des befristeten Verzichts des Leasingnehmers auf die ordentliche Kündigung weiterhin Bestand. Es liegt auch keine Verletzung des Transparenzgebots, dadurch vor, dass die den Kündigungsverzicht regelnde Klausel keinen Hinweis auf die nach Paragraph 5, VerbrKrVO mögliche, von den vorgesehenen Beschränkungen der Kündigungsmöglichkeiten unabhängige vorzeitige Vertragsbeendigung durch vorzeitige gänzliche Rückzahlung enthält.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126169Im RIS seit
05.10.2010Zuletzt aktualisiert am
18.02.2013