RS OGH 2010/7/8 2Ob8/10f, 2Ob90/10i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.07.2010
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Norm

Übk über die zivilrechtlichen Aspekte int Kindesentführung - HKÜ Art12
Übk über die zivilrechtlichen Aspekte int Kindesentführung - HKÜ allg

Rechtssatz

Die Anwendung des HKÜ setzt wechselseitiges Vertrauen in andere Rechtsordnungen und Institutionen voraus. Zu bedenken ist auch, dass das Abkommen nicht nur die Rückführung nach Österreich, sondern auch aus Österreich entführter Kinder betrifft, weshalb eine einseitige Sichtweise zu vermeiden ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0125723

Im RIS seit

29.04.2010

Zuletzt aktualisiert am

21.09.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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