Norm
Übk über die zivilrechtlichen Aspekte int Kindesentführung - HKÜ Art12Rechtssatz
Die Anwendung des HKÜ setzt wechselseitiges Vertrauen in andere Rechtsordnungen und Institutionen voraus. Zu bedenken ist auch, dass das Abkommen nicht nur die Rückführung nach Österreich, sondern auch aus Österreich entführter Kinder betrifft, weshalb eine einseitige Sichtweise zu vermeiden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0125723Im RIS seit
29.04.2010Zuletzt aktualisiert am
21.09.2010