Norm
MRK Art6 II1aRechtssatz
Ein Verfahren über die Anfrechtung des der Exekutionsbewilligung zugrunde liegenden Anspruchs mit Oppositionsklage nach § 35 EO und über einen Antrag auf Exekutionsaufschub hat direkten Bezug zu einem „zivilrechtlichen Anspruch“ im Sinne von Art 6 MRK. Art 6 MRK ist daher auf dieses Verfahren anwendbar. (Mladoschovitz gg. Österreich)Ein Verfahren über die Anfrechtung des der Exekutionsbewilligung zugrunde liegenden Anspruchs mit Oppositionsklage nach Paragraph 35, EO und über einen Antrag auf Exekutionsaufschub hat direkten Bezug zu einem „zivilrechtlichen Anspruch“ im Sinne von Artikel 6, MRK. Artikel 6, MRK ist daher auf dieses Verfahren anwendbar. (Mladoschovitz gg. Österreich)
Entscheidungstexte
Schlagworte
Anwendbarkeit; ExekutionsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL002:2010:RS0128061Im RIS seit
10.09.2012Zuletzt aktualisiert am
10.09.2012