RS OGH 2010/7/28 9Ob50/10h

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Veröffentlicht am 28.07.2010
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Rechtssatz

Beim Erwerb eines Einfamilienhauses ohne Hinweis auf eine besondere Bodenbeschaffenheit kann im Allgemeinen ein natürlich gewachsener Untergrund erwartet werden.

Entscheidungstexte

  • RS0126093">9 Ob 50/10h
    Entscheidungstext OGH 28.07.2010 9 Ob 50/10h
    Beisatz: Die Reichweite eines vertraglichen Gewährleistungsverzichts ist durch Auslegung zu ermitteln. Auf das Fehlen einer auch nur schlüssig zugesicherten Eigenschaft erstreckt sich selbst ein umfassender Gewährleistungsverzicht nicht. (T1); Beisatz: Ohne Darlegung besonders rücksichtswürdiger Verkäuferinteressen besteht für eine Preisminderung nach der relativen Berechnungsmethode keine Untergrenze mit dem Verkehrswert des mangelhaften Objekts. (T2); Veröff: SZ 2010/91

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126093

Im RIS seit

06.09.2010

Zuletzt aktualisiert am

18.02.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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