Norm
GmbHG §6Rechtssatz
Sind bei Erhöhung des Stammkapitals einer GmbH aus Gesellschaftsmitteln (nominelle Kapitalerhöhung) die in der Bilanz ausgewiesenen, in Stammkapital umgewandelten Rücklagen nicht ausreichend werthaltig, besteht für die Gesellschafter gegenüber der GmbH dennoch keine Einlagenverpflichtung (zur realen Kapitalaufbringung) durch Zahlung des Fehlbetrags analog den Sacheinlagevorschriften (§§ 6a, 10, 10a GmbHG).Sind bei Erhöhung des Stammkapitals einer GmbH aus Gesellschaftsmitteln (nominelle Kapitalerhöhung) die in der Bilanz ausgewiesenen, in Stammkapital umgewandelten Rücklagen nicht ausreichend werthaltig, besteht für die Gesellschafter gegenüber der GmbH dennoch keine Einlagenverpflichtung (zur realen Kapitalaufbringung) durch Zahlung des Fehlbetrags analog den Sacheinlagevorschriften (Paragraphen 6 a, 10, 10 a, GmbHG).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126313Im RIS seit
16.12.2010Zuletzt aktualisiert am
26.02.2013