RS OGH 2010/10/21 5Ob94/10z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.10.2010
beobachten
merken

Rechtssatz

Es fehlen zureichende Gründe für eine teleologische Reduktion des § 35 Abs 2 WEG 2002 im Sinne der Zulässigkeit der Zivilteilung (nur) der schlichten Miteigentumsanteile im Mischhaus ohne vorheriges Erlöschen bestehenden Wohnungseigentums.Es fehlen zureichende Gründe für eine teleologische Reduktion des Paragraph 35, Absatz 2, WEG 2002 im Sinne der Zulässigkeit der Zivilteilung (nur) der schlichten Miteigentumsanteile im Mischhaus ohne vorheriges Erlöschen bestehenden Wohnungseigentums.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Bem: Zur teleologischen Reduktion im Hinblick auf die Realteilung durch weitere Wohnungseigentumsbegründung siehe RS0121971.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126321

Im RIS seit

23.12.2010

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten