Norm
UGB §18 Abs2Rechtssatz
Im Irreführungsverbot kommt das Prinzip der Firmenwahrheit zum Ausdruck, das als Teil des Firmenordnungsrechts in erster Linie dem Schutz des Verkehrs, also Dritter, dient. Bei Fantasiefirmen ist zu prüfen, ob die Fantasiebezeichnungen geeignet sind, beim Verkehr unzutreffende Assoziationen hinsichtlich des Gegenstands des Unternehmens auszulösen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125002Im RIS seit
21.03.2009Zuletzt aktualisiert am
30.07.2012