RS OGH 2011/3/16 15Os15/11m (15Os16/11h, 15Os17/11f)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.03.2011
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Norm

MedienG §8a Abs5
MedienG §37
MedienG §39 Abs1
  1. MedienG § 8a heute
  2. MedienG § 8a gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020
  3. MedienG § 8a gültig von 01.01.2008 bis 31.12.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2007
  1. MedienG § 37 heute
  2. MedienG § 37 gültig ab 01.07.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 49/2005
  1. MedienG § 39 heute
  2. MedienG § 39 gültig ab 01.07.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 49/2005

Rechtssatz

Dringt der Antragsteller mit einem Teil mehrerer (gemeinsam geltend gemachter) real konkurrierender Sachverhalte im Sinne von mehrere Veröffentlichungen betreffende Entschädigungsansprüche nach §§ 6 bis 7c MedienG nicht durch, so hat der Medieninhaber nach § 39 Abs 1 MedienG Anspruch auf Ersatz der diesem Verfahrensgegenstand  entsprechenden Kosten der Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 8a Abs 5 MedienG oder nach § 37 MedienG. Lassen sich die Kosten der Veröffentlichung nicht einzelnen Verfahrensgegenständen zuordnen, steht dem Medieninhaber ein anteiliger Kostenersatzanspruch nach seiner Obsiegensquote zu.Dringt der Antragsteller mit einem Teil mehrerer (gemeinsam geltend gemachter) real konkurrierender Sachverhalte im Sinne von mehrere Veröffentlichungen betreffende Entschädigungsansprüche nach Paragraphen 6 bis 7 c MedienG nicht durch, so hat der Medieninhaber nach Paragraph 39, Absatz eins, MedienG Anspruch auf Ersatz der diesem Verfahrensgegenstand  entsprechenden Kosten der Veröffentlichung einer Mitteilung nach Paragraph 8 a, Absatz 5, MedienG oder nach Paragraph 37, MedienG. Lassen sich die Kosten der Veröffentlichung nicht einzelnen Verfahrensgegenständen zuordnen, steht dem Medieninhaber ein anteiliger Kostenersatzanspruch nach seiner Obsiegensquote zu.

Entscheidungstexte

  • RS0126832">15 Os 15/11m
    Entscheidungstext OGH 16.03.2011 15 Os 15/11m

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126832

Im RIS seit

21.06.2011

Zuletzt aktualisiert am

22.01.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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