Norm
ABGB §282 ARechtssatz
Widerspricht die Tätigkeit des Sachwalters, die gerichtlicher Überwachung unterliegt, dem Wohl der betroffenen Person, hat das Gericht jemand anderen mit der Sachwalterschaft zu betrauen. Für eine „Weisungsbefugnis“ des Gerichts gegenüber dem Sachwalter besteht im Rahmen der Personensorge keine Rechtsgrundlage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126964Im RIS seit
02.08.2011Zuletzt aktualisiert am
12.08.2011